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   BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54   

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https://dejure.org/1954,3369
BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54 (https://dejure.org/1954,3369)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1954 - 4 StR 470/54 (https://dejure.org/1954,3369)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1954 - 4 StR 470/54 (https://dejure.org/1954,3369)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Dass das Opfer die Anwendung der unmittelbar gegen seine Person gerichteten Gewalt empfindet, gehört nach der Rechtsprechung des Senats nicht zum Begriff der Gewaltanwendung (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; NJW 1953, 350 Nr. 14).

    Es genügt demgemäss ein solches Mass der Gewaltanwendung, wie der Täter es für geeignet hält, um die Wegnahme zu ermöglichen (BGHSt 4, 211 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51

    Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Entscheidend ist vielmehr, ob der wirkliche oder erwartete Widerstand des Angegriffenen durch ein unmittelbar auf dessen Körper einwirkendes Mittel gebrochen oder verhindert wird, gleichviel, ob der Täter dazu grössere oder geringere Körperkraft braucht (BGHSt 1, 145, 147) [BGH 05.04.1951 - 4 StR 129/51].
  • RG, 15.03.1926 - II 86/26

    Kann Nötigung durch Gewalt (§ 240 StGB.) in der Abgabe bloßer Schreckschüsse auf

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Dass die Abgabe eines - wenngleich ungefährlichen - Schreckschusses, der den Eindruck eines scharfen, gezielten Schusses hervorrufen kann und soll, als Gewalt gegen die Person zu beurteilen ist, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 60, 157; 66, 353, 355 f).
  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Dass das Opfer die Anwendung der unmittelbar gegen seine Person gerichteten Gewalt empfindet, gehört nach der Rechtsprechung des Senats nicht zum Begriff der Gewaltanwendung (BGHSt 4, 210, 212 [BGH 21.05.1953 - 4 StR 787/52]; NJW 1953, 350 Nr. 14).
  • RG, 14.05.1901 - 1630/01

    Inwieweit muß sich in der Vorstellung des Anstifters die auszuführende That,

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Er ist für die begangene Tat im Sinne des § 48 StGB dann verantwortlich, wenn sie hoch innerhalb seines Willens liegt; es genügt danach, wenn der Anstifter sich die späterhin begangene, mit Strafe bedrohte Handlung in ihren gesetzlichen Hauptmerkmalen vorgestellt hat (RGSt 34, 327; OGHSt 2, 23, 32; BGH 4 StR 501/52 vom 13. Mai 1953).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Er ist für die begangene Tat im Sinne des § 48 StGB dann verantwortlich, wenn sie hoch innerhalb seines Willens liegt; es genügt danach, wenn der Anstifter sich die späterhin begangene, mit Strafe bedrohte Handlung in ihren gesetzlichen Hauptmerkmalen vorgestellt hat (RGSt 34, 327; OGHSt 2, 23, 32; BGH 4 StR 501/52 vom 13. Mai 1953).
  • RG, 20.09.1932 - I 844/32

    1. Zum Begriff des "Diebstahls" i. S. des § 252 StGB. 2. Kann "Gewalt gegen eine

    Auszug aus BGH, 11.11.1954 - 4 StR 470/54
    Dass die Abgabe eines - wenngleich ungefährlichen - Schreckschusses, der den Eindruck eines scharfen, gezielten Schusses hervorrufen kann und soll, als Gewalt gegen die Person zu beurteilen ist, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 60, 157; 66, 353, 355 f).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es auch für § 252 StGB, daß der Täter die Gewalt während der sogenannten Nacheile verübt (BGHSt 9, 255; BGH 1 StR 633/59 v. 12. Januar 1960; 4 StR 470/54 v. 11. November 1954; 5 StR 254/56 v. 11. September 1956).
  • BGH, 17.09.1963 - 5 StR 341/63

    Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde im strafprozessualen Revisionsverfahren

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHSt 4, 210, 212; NJW 1953, 350 14 ) ist es für den Begriff der Gewalt im Sinne des § 249 StGB nicht erforderlich, daß das Opfer die gegen seine Person verübte Tätlichkeit auch als körperlichen Zwang empfindet (so weiterhin auch 4 StR 470/54 vom 11. November 1954).
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